Wer sich im Straßenverkehr bewegt, lebt gefährlich. Jeder Autofahrer hat mal einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sach- oder sogar Personenschaden.
Nachstehend erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten und wie Sie finanzielle Nachteile aus einem Verkehrsunfall vermeiden und Ihren Schaden ersetzt bekommen, ohne selbst zahlen zu müssen. Das gilt auch für Anwaltskosten!
Bevor Sie losfahren:
Sofort nach dem Unfall...
zunächst einmal Ruhe bewahren. Unfallstelle sichern und / oder räumen, bei Verletzten erste Hilfe leisten, ggf. Polizei oder Rettungsdienst zu Hilfe rufen.
Bei geringem Sachschaden und klarer Schuldfrage genügt in der Regel der Austausch der Personalien. Soweit irgendwie möglich, sollten Fotos der Unfallstelle mit Fahrzeugen angefertigt, vor dem Räumen der Unfallstelle der Endstand der Fahrzeuge und sonstiger Spuren (z. B. Bremsspuren, Glassplitter) markiert werden. Passanten, die als Zeugen in Betracht kommen, sollten um Angabe ihrer Personalien gebeten werden. Fertigen Sie eine Unfallskizze.
Bei größerem Schaden, Personenschäden oder Beteiligung alkoholisierter Personen, im Ausland zugelassenen Fahrzeugen oder strittigem Unfallablauf sollte die Polizei zur Beweissicherung hinzugezogen werden.
Sie dürfen auf keinen Fall dem Unfallgegner oder der Polizei gegenüber anerkennen, dass Sie den Unfall alleine oder überwiegend verschuldet haben, auch wenn dies Ihre Meinung ist. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.
Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug nur weiter, wenn es noch voll funktionsfähig ist. Achten Sie auf verdächtige Geräusche.
… nach dem Unfall...
müssen Sie dem Geschädigten oder der Polizei Ihre Personalien geben und dürfen die Unfallstelle nicht einfach so verlassen. Auch wenn niemand da ist, müssen Sie eine ausreichende Zeit warten, sonst begehen Sie Fahrerflucht! Als möglicher Beschuldigter einer Verkehrsordnungswidrigkeit haben Sie das Recht, jegliche Angabe zur Sache zu verweigern.
Ihre Haftpflicht- und ggf. Kaskoversicherung müssen Sie unverzüglich über den Unfall informieren. Informieren Sie auch Ihren Rechtsanwalt. Er kümmert sich um Ihre Schadensersatzansprüche, bekommt Akteneinsicht und verteidigt Sie bei ggf. drohendem Bußgeld oder schwerwiegenderen Vorwürfen.
Schadenfeststellung - Sachschaden
Bei geringem Sachschaden lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben. Bei größerem Schaden muss ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden. Nur bei Bagatellschäden (ca. bis 1000 €) wird dies evtl. als unverhältnismäßig betrachtet.
Bei den sonstigen Sachschäden (z. B. Brille, Uhr, Handy, Kleidung) genügen Kaufbelege. Bei besonders wertvollen Gegenständen sollte ebenfalls ein Gutachten eingeholt werden. Bei Totalschaden ist in der Regel auch der Kraftstoff im Tank zu ersetzen.
Notieren Sie alle Wege und Aufwendungen und sammeln Sie Belege!
Schadenfeststellung - Personenschaden
Auch wenn Sie nur leicht verletzt wurden oder erst später Beschwerden auftreten, lassen Sie sich möglichst bald ärztlich untersuchen und krankschreiben. Ein Attest über Arbeitsunfähigkeit benötigen Sie nicht nur für Ihren Arbeitgeber, sondern auch um Schmerzensgeld zu bekommen. Heldenhaftes "Aushalten" von Schmerzen und verkürzte Krankschreibungszeiten mindern den Schmerzensgeldanspruch.
Auch hier gilt: Notieren Sie alle Wege und Aufwendungen und sammeln Sie Belege!
Ihre Ansprüche
1. Fahrzeugschaden
2. Personenschaden:
Neben dem Schmerzensgeld gehören hierzu Heilbehandlungskosten und verletzungsbedingter Verdienstausfall. Auch eine verlorene Beitragsrückerstattung Ihrer Krankenkasse ist zu ersetzen. Besuchskosten naher Angehöriger im Krankenhaus sind erstattungsfähig. Bei sehr schweren Verletzungen können Rentenansprüche oder Unterhaltsansprüche entstehen. Heldenhaftes „Aushalten“ von Schmerzen und verkürzte Krankschreibungszeiten mindern den Schmerzensgeldanspruch.
3. Regulierungs- oder Rechtsverfolgungskosten
wie z. B. die Kosten für den Sachverständigen, ärztliche Atteste oder die Beauftragung eines Rechtsanwaltes werden erstattet, Porto-, Telefon-, Kopierkosten üblicherweise mit einer Kostenpauschale von 25 € - 50 € vergütet.