Strafsachen


Strafrechtliche Vorwürfe kann es in den verschiedensten Bereichen geben. Beispielsweise Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Ladendiebstähle, Betrug, Hausfriedensbruch, Verkehrsstraftaten oder Steuerhinterziehung sind Vorwürfe, die nahezu Jeden treffen können.

Einbruchdiebstahl, Raub, Mord und Totschlag und Bandenkriminalität sind grundsätzlich ein anderes Kaliber.

Allerdings gilt für alle strafrechtlichen Vorwürfe – egal welcher Schwere - :

Ohne fachkundige anwaltliche Hilfe sollte man nicht sich gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen. Jegliche Äußerungen ohne Aktenkenntnis können schädlich sein. Deshalb bitte keinen spontanen Äußerungen als Beschuldigter, auch nicht gegenüber der Polizei oder Dritten. Jeder Beschuldigte hat das Recht „Nichts zu sagen = zu schweigen“.

Ein beauftragter Rechtsanwalt beantragt meldet sich zum Vorgang bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Auch als Opfer einer Straftat kann es ratsam sein Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen einer sog. Nebenklage besteht die Möglichkeit am Verfahren teilzunehmen. Für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche kann das eine wichtige Grundlage sein.


Strafanzeige

Die Strafanzeige wird entweder von Amtswegen durch die Polizei unmittelbar aufgenommen, wenn ein strafbarer Sachverhalt (z.B. schwerer Verkehrsunfall) zur Kenntnis gelangt oder die Polizei gerufen wird, weil Straftaten begangen werden oder jedenfalls der Verdacht besteht.

Strafanzeigen kann ein Anwalt im Auftrag, allerdings auch jede Privatperson bei der Polizei zu Protokoll oder schriftlich (auch direkt bei der Staatsanwaltschaft) erstatten.

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren mit Spurenermittlung führt die Polizei in der Regel zunächst mal eigenständig durch und protokolliert Zeugenaussagen. Die Staatsanwaltschaft bekommt die meisten Vorgänge erst nach Abschluss der Ermittlungen übermittelt. Nur bei schweren Straftaten ist sie bereits unmittelbar nach der Tat mit der Sache befasst.

Der Anwalt bekommt Akteneinsicht, kann Anträge stellen, eine Aussage des Mandanten zur Akte reichen. Dies ist auch der Zeitpunkt, in dem der Rechtsanwalt als Verteidiger erstmals Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen kann, beispielsweise auch durch eine Erörterung mit der Staatsanwaltschaft.

Anklageschrift, Strafbefehl

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird (weil sich der Straftatverdacht nicht bestätigt hat oder nicht beweisen lässt).
Es kann ein Strafbefehl beantragt werden, oder es wird Anklage bim zuständigen Gericht erhoben.


Strafverhandlung

Vor einer etwaigen Strafverhandlung bereitet der Verteidiger seine Mandanten auf die Verhandlung vor, erklärt den Ablauf und bespricht den Akteninhalt sowie eine etwa beabsichtigte Aussage. Mögliche Einstellungen des Verfahrens oder zu erwartende Strafhöhen werden besprochen.

Es gibt zwar gesetzlich vorgegebene Gebührenrahmen. In Strafsachen ist es aber durchaus üblich, die erwartenden Kosten und Gebühren zu erörtern und schriftlich zu vereinbaren.

Sollte die Strafverhandlung kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht haben, besteht die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Fall wird dann nochmals vollständig neu verhandelt.

 
 
 
 
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