1. Sie füllen das Online-Formular aus.
Wir legen den Vorgang hier an und senden Ihnen unsere Vollmacht zwecks Unterzeichnung zu. Sie schicken die Vollmacht, Ihre Heiratsurkunde und einen etwa vorhandenen Ehevertrag per E-Mail an uns.
2. Nach Erhalt der Unterlagen fertigen wir Ihren Scheidungsantrag. Diesen übersenden wir Ihnen natürlich vor Absendung an das Gericht zur Prüfung zu. Sollten Sie Fragen haben, können Sie jederzeit gern telefonische Rücksprache mit Rechtsanwältin Schomerus halten. Sobald Sie Ihr Einverständnis erteilt haben, reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein.
Wir halten Sie über das Verfahren informiert und senden Ihnen alle eingehenden Schriftstücke zu Ihrer Kenntnisnahme.
4. Stimmt Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin der einvernehmlichen Scheidung zu, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. An diesem Termin müssen in der Regel beide Ehegatten persönlich teilnehmen. Nach kurzer Anhörung durch den Richter bzw. die Richterin wird der Scheidungsbeschluss verkündet.
HINWEIS: Die Anwalts- und Gerichtskosten hängen von einem sogenannten "Gegenstandswert" ab. Dabei handelt es sich um einen theoretischen Betrag, anhand dem man dann aus einer Kostentabelle die Kosten ablesen kann. Zur Berechnung dieses Gegenstandswertes spielen die Höhe des Netto-Einkommens beider Ehegatten, der Wert des Versorgungsausgleichs und Werte etwaiger Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht) eine Rolle.
Für eine Kostenschätzung sprechen Sie uns gern an!