Elternunterhalt, Pflegefall, Heimunterbringung – aber wer zahlt?

Die Stichworte „Heimunterbringung“ und „Pflegekosten“ werfen in der heutigen Zeit viele Fragen auf. Reicht das Einkommen für die Pflege? Wieviel zahlt die Pflegeversicherung? Bleibt etwas vom Vermögen für die Kinder übrig? Was ist mit dem Ehepartner? Wann müssen sie Ihr Einkommen und Vermögen zur Verfügung stellen? Was bleibt als geschütztes Einkommen und/oder Vermögen? Können oder müssen Geldgeschenke oder übertragene Immobilien wegen nicht gedeckter Pflegekosten zurückgefordert werden? Wer klärt einen auf, wem darf man glauben, wie viel Zeit bleibt, um im Ernstfall die Situation rechtlich klären zu können. Spannende Fragen, die genau bezogen auf Ihre persönlichen Verhältnisse beantwortet werden.

Download Link Fragebogen Unterhaltsverpflichtung

Wir beraten Sie gern und möglichst vor dem ersten Ausfüllen eines Fragebogens des Sozialträgers oder verhindern auch, dass Sie als Verwandter in ein Bedrängnis gebracht werden, welches Sie zur Zahlung nötigt, indem wir rechtzeitig gerichtliche Hilfe im Eilverfahren in Anspruch nehmen.

Die Angaben und Aufforderungen der Mitarbeiter des Sozialamtes oder anderer Kostenträger müssen Sie nicht einfach so hinnehmen; Sie können bei uns überprüfen lassen, wie die Rechtslage wirklich ist.

 

Zur Vorbereitung können per Sie schon mal einen Fragebogen herunterladen und ausfüllen, der Ihnen beim Sammeln aller notwendigen Daten hilft.

Eine Besprechung ist dennoch unerlässlich, denn die Frage Elternunterhalt ist keine Rechenaufgabe, sondern das Ergebnis der Bewertung höchst individueller Gegebenheiten.

 

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