Im Zusammenhang mit Sterbefällen und Begräbnis gibt es die unterschiedlichsten Probleme:

Wer zahlt die Beerdigungskosten?
Gibt es ggf. einen Anspruch gegen das Sozialamt?
Werden die Behörden erst die Bestattung übernehmen und dann die Kosten anfordern und von wem?
Wer ist überhaupt verpflichtet, eine Bestattung zu veranlassen?


Die Frage der Kostentragung richtet sich einerseits nach dem BGB und andererseits nach den "Friedhofs- und Bestattungsgesetzen", die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können.
Wir helfen Ihnen sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Begräbniskosten.


Wir helfen aber auch vor allem Bestattern, ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Auftraggebern, kostentragungspflichtigen Erben oder ggf. auch sozialrechtlichen Kostenträgern (Städte, Landkreis und z. B. der Landeswohlfahrtsverband) geltend zu machen.


Sie sollten Bestattungskosten nicht bezahlen und rechtlichen Rat einholen, wenn Sie der Auffassung sind, diese nicht bezahlen zu müssen.


Als Bestatter sollten Sie keinesfalls aufgeben, wenn Sie die Bestattungskosten weder vom Auftraggeber noch von der Stadt oder Gemeinde und auch nicht von anderen Sozialkostenträgern erstattet bekommen. Eine unübersichtliche Vielzahl von Vorschriften ermöglicht in vielen Fällen die Durchsetzung von Ansprüchen.

Wir helfen Ihnen gern!

Experte für Begräbniskosten im Erbrecht und Übernahme und Abwehr von Bestattungskosten sowie die Durchsetzung von Forderungen der Bestattungsunternehmer:

 

Rechtsanwalt Dr. Rolf Momberg

 


BSG-Urteil
Bestattungsvorsorge gehört zum Schonvermögen
BSG-Urteil.pdf (48.55KB)
BSG-Urteil
Bestattungsvorsorge gehört zum Schonvermögen
BSG-Urteil.pdf (48.55KB)



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