Zubehör

 

 … sind bewegliche Gegenstände auf einem Grundstück, die dessen wirtschaftlichem Zweck dienen (z.B. Maschinen auf einem Fabrikgelände, Baumaterial auf einem Baugrundstück). Bei privaten Grundstücksgeschäften geht es eher um Einbauküchen oder Sonderausstattung von Häusern. 

Im Zweifel wird angenommen, dass sich die Veräußerung des Grundstücks auch auf dessen Zubehör erstreckt. Klarstellungen im Vertrag sind sinnvoll.

 

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