Ausfertigung

 

 Das Original jeder Urkunde verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine "amtliche Kopie" davon mit Siegel und Unterschrift des Notars. Sie repräsentiert im Rechtsverkehr das Original und kann durch eine einfache oder beglaubigte Kopie nicht ersetzt werden. Solange die Ausfertigung nicht präsentiert wird, gilt die Urkunde als rechtlich nicht vorhanden. Die Ausfertigung erstellt der Notar sofort oder später gemäß den Angaben in der Urkunde.

 

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