… dient der Kreditsicherung und wird zu Lasten von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen. In der heute verwendeten Form ermöglicht sie dem Gläubiger (z.B. Bank) die direkte Versteigerung des Grundstücks und räumt der Bank auch eine Vollstreckungsmöglichkeit gegen den Darlehensnehmer ein, wenn dieser die Zahlungen einstellt.
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